Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jan Gebauer – Schlüsseldienst Arnold (Markenlizenzpartner)
Stand: September 2026
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Jan Gebauer – Schlüsseldienst Arnold (Markenlizenzpartner)
Am Stockerhof 33, 47809 Krefeld, Deutschland
E-Mail: kontakt@aufsperrnotdienst-arnold.de
Telefon: +49 89 244175810
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Mit der telefonischen Beauftragung oder mit dem Absenden einer Notdienst-Anforderung über unseren Online-Assistenten und der ausdrücklichen Bitte um sofortige Leistungserbringung erklären Sie:
1. Ihre Zustimmung, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. 2. Ihre Kenntnis, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
Bei Notdienst-Aufträgen nach § 5 erlischt Ihr Widerrufsrecht dementsprechend, sobald die Such- und Dispositionsleistung vollständig erbracht ist. Bei geplanten Online-Terminbuchungen nach § 4 beginnen wir mit der Ausführung regelmäßig erst zum vereinbarten Termin; hier bleibt Ihr Widerrufsrecht bis dahin unberührt, sofern Sie keinen vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt haben.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Jan Gebauer – Schlüsseldienst Arnold (Markenlizenzpartner)
Am Stockerhof 33
47809 Krefeld
Deutschland
E-Mail: kontakt@aufsperrnotdienst-arnold.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 1 Vertragspartner
(1) Jan Gebauer, Am Stockerhof 33, 47809 Krefeld, Deutschland, betreibt als eigenständiger Markenlizenzpartner unter der Bezeichnung „Schlüsseldienst Arnold“ unter anderem eine Vermittlungs- und Koordinierungsstelle für Schlüsseldienst- und Sicherheitsdienstleistungen.
E-Mail: kontakt@aufsperrnotdienst-arnold.de
Telefon: +49 89 244175810
(2) Soweit ein Auftrag durch einen Erfüllungsgehilfen ausgeführt wird, vermittelt Jan Gebauer den Auftrag lediglich an diesen Erfüllungsgehilfen. Der Vertrag über die vor Ort zu erbringenden Schlüsseldienst-, Montage- oder sonstigen handwerklichen Leistungen kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweils eingesetzten Erfüllungsgehilfen zustande.
Der Kunde wird spätestens vor Beginn der Leistung darüber informiert, welcher Erfüllungsgehilfe den Auftrag übernimmt.
(3) Der jeweilige Erfüllungsgehilfe führt den Auftrag rechtlich und wirtschaftlich selbstständig und in eigener Verantwortung aus. Er ist insbesondere für die fachgerechte Durchführung der Arbeiten sowie für von ihm verursachte Schäden, Mängel und sonstige Pflichtverletzungen verantwortlich.
Ansprüche des Kunden aufgrund der vom Erfüllungsgehilfen ausgeführten Arbeiten sind gegenüber dem jeweiligen Erfüllungsgehilfen als Vertragspartner geltend zu machen.
(4) Jan Gebauer haftet nicht für Pflichtverletzungen des Erfüllungsgehilfen aus dem zwischen dem Kunden und dem Erfüllungsgehilfen geschlossenen Vertrag.
Hiervon unberührt bleibt eine etwaige Haftung von Jan Gebauer für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlungsleistung, sowie die gesetzlich zwingende Haftung.
(5) Führt Jan Gebauer einen Auftrag durch eigene Mitarbeiter aus, kommt der Vertrag über die betreffende Leistung mit von Jan Gebauer zustande. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Leistungsumfang
Jan Gebauer erbringt folgende Dienstleistungen:
a) Türöffnungen
- Öffnung von zugefallenen und abgeschlossenen Türen
- Öffnung bei technischen Defekten (Türriegel-/Türfallenbruch)
- Öffnung von Haus-, Wohnungs- und Geschäftstüren
b) Schloss- und Schließtechnik
- Austausch und Reparatur von Schließzylindern
- Einbau und Reparatur von Einsteckschlössern
- Montage von Schutzbeschlägen und Sicherheitsrosetten
- Beratung, Planung und Installation von Schließanlagen
c) Einbruchschutz
- Sicherheitsberatung vor Ort
- Nachrüstung von Zusatzsicherungen (Zusatzschlösser)
- Fenstersicherungen und Balkontürsicherungen
- Einbau von Türspionen und Türketten
d) Fahrzeugöffnungen
- Öffnung von PKW, LKW, Transportern, Motorrädern, Wohnmobilen und Wohnwagen
e) Tresorservice
- Öffnung von Tresoren und Wertschutzschränken
- Umstellung von Tresorkombinationen
- Beratung zu Tresorlösungen
f) Sonstige Öffnungen
- Öffnung von Briefkastenanlagen
- Öffnung von Fenstern und Balkontüren
(2) Beschädigungsfreie Ausführung
Jan Gebauer ist bestrebt, alle Arbeiten möglichst beschädigungsfrei durchzuführen. Bei der Öffnung von Türen, Tresoren, Fahrzeugen oder anderen Objekten kann es durch den Einsatz geeigneter Werkzeuge zu Beschädigungen kommen.
(3) Zustimmung bei Beschädigung
Ist eine beschädigungsfreie Ausführung voraussichtlich nicht möglich, wird der Kunde hierüber informiert. Die weitere Ausführung erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
(4) Zusätzliche Kosten
Bei einer Ausführung mit Beschädigung oder bei erforderlichen Zusatzarbeiten können zusätzliche Material- und Arbeitskosten entstehen. Der Kunde wird vor Durchführung über die voraussichtlichen Mehrkosten informiert.
(5) Keine Garantie für Erfolg
Bei bestimmten Arbeiten (insbesondere Tresoröffnungen, Fahrzeugöffnungen bei modernen Sicherheitssystemen, Öffnung von Hochsicherheitsschlössern) kann eine erfolgreiche Ausführung nicht garantiert werden. In diesen Fällen wird der Kunde vorab auf mögliche Einschränkungen hingewiesen.
§ 3 Leistungen und Preise
(1) Allgemeines
Die nachfolgenden Preise sind Pauschalpreise und umfassen, soweit nicht anders angegeben, bis zu 45 Minuten Arbeitszeit nach Ankunft des Monteurs vor Ort. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %), sofern nicht anders angegeben.
Alle Preise verstehen sich als Richtwerte. Maßgeblich ist der vor Arbeitsbeginn genannte Festpreis.
(2) Zeitpunkt der Preisberechnung
Der jeweilige Preis richtet sich nach der tatsächlichen Ankunftszeit des Monteurs am Einsatzort. Der im Telefongespräch genannte Preis ist eine vorläufige Einschätzung auf Basis der zum Zeitpunkt des Anrufs gültigen Preisgestaltung und wird bei Ankunft des Monteurs der dann geltenden Preisgestaltung angepasst. Maßgeblich für die Höhe des Grundpreises und die Anwendung etwaiger Notdienstzuschläge (z. B. Nacht-, Wochenend- oder Feiertagszuschlag) ist somit ausschließlich der Zeitpunkt, zu dem der Monteur am Einsatzort eintrifft und mit der Leistungserbringung beginnt.
(3) Türöffnung – Grundpreise
Die folgenden Grundpreise gelten einheitlich für telefonisch beauftragte Einsätze und für Aufträge über unseren Online-Notdienst-Assistenten. Es wird zwischen einer zugezogenen und einer abgeschlossenen Tür unterschieden.
a) Zugezogene Tür (Tür ist ins Schloss gefallen, nicht verriegelt):
- Mo-Fr 08:00 - 20:00 Uhr: 49,00 € – 120,00 €
- An- und Abfahrtskosten innerhalb Münchens: 25,00 €
Der Grundpreis variiert je nach Sicherheitsstufe und Verbauung der Tür. Der genannte „ab“-Preis in Höhe von 49,00 € gilt für die günstigste Öffnung (z. B. das einfache Öffnen eines Buntbart- oder Doppelbartschlosses mit einem Dietrich); er gilt nicht für Haus- oder Wohnungstüren. Auf diesen Grundpreis werden die Notdienstzuschläge nach Absatz 4 erhoben.
b) Abgeschlossene Tür (Tür ist zwei- oder mehrfach verriegelt):
- Mo-Fr 08:00 - 20:00 Uhr: 119,00 €
- Mo-Fr 20:00 - 08:00 Uhr: 159,00 €
- Sa, So und Feiertage ganztags: 159,00 €
- An- und Abfahrtskosten innerhalb Münchens: 25,00 €
Bei der abgeschlossenen Tür handelt es sich um zeitabhängige Festpreise. Der Zuschlag für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagseinsätze ist darin bereits enthalten; ein zusätzlicher prozentualer Zuschlag nach Absatz 4 wird auf diese Preise nicht erhoben. Maßgeblich für die Preiszuordnung ist die tatsächliche Ankunftszeit des Monteurs am Einsatzort (Absatz 2).
(4) Notdienstzuschläge
Auf den Grundpreis für die zugezogene Tür nach Absatz 3 Buchstabe a werden folgende Zuschläge erhoben. Für die abgeschlossene Tür nach Absatz 3 Buchstabe b gelten die dort genannten zeitabhängigen Festpreise; weitere Zuschläge werden darauf nicht erhoben:
- Werktags (Mo-Fr) 20:00 - 08:00 Uhr: +100 % auf den Grundpreis
- Samstag, Sonntag und Feiertage ganztags: +100 % auf den Grundpreis
Maßgeblich für die Anwendung eines Zuschlags ist die tatsächliche Ankunftszeit des Monteurs am Einsatzort (Absatz 2).
(5) Abgeschlossene Türen und Sicherheitsschlösser
Die Grundpreise und Zuschläge nach den Absätzen 3 und 4 gelten für die Öffnung zugefallener und abgeschlossener Türen mit handelsüblichen Schließzylindern. Bei Sicherheits- oder Spezialschließsystemen, mehrfach verriegelten Türen oder erhöhtem Zeitaufwand wird die zusätzliche Arbeitszeit nach Absatz 14 abgerechnet; der Kunde wird darüber vor Beginn der Arbeiten informiert.
(6) Technische Defekte
- Türriegelbruch: 189,00 €
- Türfallenbruch: 189,00 €
Bei erhöhtem Zeitaufwand (ab der 46. Minute) wird nach Absatz 14 abgerechnet.
(7) Fahrzeugöffnung (alle Fahrzeugtypen: PKW, LKW, Transporter, Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen)
- Mo-So 08:00 - 20:00 Uhr: 120,00 €
- Mo-So 20:00 - 08:00 Uhr: 160,00 €
Hinweis: Bei modernen Fahrzeugen mit komplexen Sicherheitssystemen kann eine Öffnung nicht immer garantiert werden. Der Kunde wird vorab informiert.
(8) Tresorservice
- Tresoröffnung (einfache Möbeltresore): ab 189,00 €
- Tresoröffnung (Wertschutzschränke): ab 349,00 €
- Tresoröffnung (Hochsicherheitstresore): Auf Anfrage
- Umstellung Tresorkombination: ab 89,00 €
Hinweis: Bei Tresoröffnungen kann je nach Sicherheitsstufe eine schadenfreie Öffnung nicht möglich sein. Der Kunde wird vorab über die Vorgehensweise und mögliche Beschädigungen informiert.
(9) Zylinderwechsel (Arbeitsleistung)
- Zylinderwechsel: ab 85,00 €
Materialkosten werden separat nach Absatz 12 berechnet.
(10) Einbruchschutz und Sicherheitstechnik (Arbeitsleistung inkl. Material)
- Sicherheitsberatung vor Ort (bis 60 Min.): kostenfrei*
- Montage Zusatzschloss: ab 249,00 €
- Fenstersicherung (pro Fenster): ab 49,00 €
- Balkontürsicherung: ab 69,00 €
- Montage Türspion: ab 85,00 €
- Montage Türkette/Türsicherung: ab 199,00 €
- Bei anschließender Auftragserteilung. Ohne Auftrag: 99,00 €
(11) Sonstige Öffnungen
- Briefkastenöffnung: ab 79,00 €
- Fenster-/Balkontüröffnung: ab 79,00 €
(12) Material und Ersatzteile
- Profilzylinder (Standard): ab 45,00 €
- Profilzylinder (Sicherheitszylinder): ab 150,00 €
- Profilzylinder (Hochsicherheit): ab 180,00 €
- Einsteckschloss: ab 55,00 €
- Schutzbeschlag: ab 99,00 €
- Türspion (analog / digital): ab 35,00 €
- Querriegelschloss: ab 249,00 €
- Zusatzschloss: ab 149,00 €
- Fräsereinsatz: 50,00 €
- Kleinmaterial (z.B. Beilegscheiben): ab 5,00 €
(13) Anfahrtskosten
- Innerhalb Münchens: 25,00 €
- Außerhalb Münchens bis 10 km: 45,00 €
- Ab 11 km: Auf Anfrage
(14) Arbeitszeit über die Pauschale hinaus
Überschreitet die Arbeitszeit 45 Minuten, wird wie folgt abgerechnet:
- Jede angefangene weitere 45-Minuten-Einheit (Mo-Fr 08:00 - 20:00 Uhr): ab 85,00 €
- Nachts, an Wochenenden und Feiertagen: ab 110,00 €
Der Kunde wird informiert, bevor die Pauschalzeit überschritten wird.
(15) Stornierung von Notdienst- und Soforteinsätzen
a) Bei Stornierung innerhalb von 5 Minuten nach Beauftragung: kostenfrei
b) Bei Stornierung später als 5 Minuten nach Beauftragung, aber vor Ankunft des Monteurs: 60,00 € (inkl. MwSt.) (Aufwandspauschale für Disposition und Anfahrt)
Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
c) Bei Stornierung nach Ankunft des Monteurs vor Ort (Leerfahrt): 60,00 € (inkl. MwSt.)
Diese Pauschale wird berechnet, wenn:
- der Kunde nach Ankunft des Monteurs storniert
- der Kunde das Problem zwischenzeitlich selbst gelöst hat
- die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden kann
Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Für geplante Online-Terminbuchungen gelten abweichend die Stornoregelungen in § 4.
(15) Schließanlagen
- Beratung und Planung: Auf Anfrage
- Installation und Erweiterung: Auf Anfrage
- Wartung und Service: Auf Anfrage
Für Schließanlagen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
(16) Kostenvoranschlag
a) Bei Arbeiten mit einem voraussichtlichen Gesamtwert von über 500,00 € netto erstellt Jan Gebauer auf Wunsch einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
b) Der Kostenvoranschlag ist kostenfrei, sofern er im Zusammenhang mit einer Auftragserteilung erfolgt.
c) Wird kein Auftrag erteilt, kann für die Erstellung des Kostenvoranschlags eine Aufwandspauschale von 49,00 € netto berechnet werden. Hierauf wird der Kunde vorab hingewiesen.
§ 4 Online-Terminbuchung (geplante Termine)
(1) Über unseren Online-Buchungsassistenten können Kunden geplante Termine (z. B. Zylinderwechsel, Beschlagtausch, Türspion-Montage) mit zeitlichem Vorlauf buchen. Die Angaben im Buchungsassistenten stellen noch keinen Vertragsschluss dar.
(2) Der Vertrag kommt erst mit unserer Terminbestätigung per E-Mail zustande. Bis dahin behalten wir uns vor, einen gewünschten Termin abzulehnen oder einen Alternativtermin vorzuschlagen.
(3) Der im Buchungsassistenten angezeigte Gesamtpreis ist ein verbindlicher Festpreis für den gebuchten Leistungsumfang auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben. Zeigt sich vor Ort ein abweichender Leistungsumfang (z. B. andere Zylindermaße, zusätzliche Türen, zusätzliches Material), werden Mehrleistungen ausschließlich nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Kunden ausgeführt und gemäß § 3 abgerechnet.
(4) Eine Umbuchung des Termins ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
(5) Eine Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung oder wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht angetroffen wird, wird eine Bearbeitungs- und Ausfallpauschale von 30,00 € berechnet. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(6) Zur Vermeidung von Datenverlust werden die Eingaben im Buchungsassistenten technisch notwendig für maximal 24 Stunden lokal im Browser des Kunden zwischengespeichert und nach dem Absenden gelöscht. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
(7) Die Regelungen dieses Paragrafen gelten ausschließlich für geplante Online-Terminbuchungen und nicht für Notdienst-Aufträge nach § 5.
§ 5 Notdienst-Anforderung über den Online-Assistenten
(1) Mit dem Absenden einer Notdienst-Anforderung über unseren Online-Assistenten beauftragt der Kunde uns damit, unverzüglich einen verfügbaren Monteur für den angegebenen Einsatzort zu suchen und zu disponieren (Such- und Dispositionsleistung). Grundlage sind ausschließlich die vom Kunden gemachten Angaben.
(2) Geschuldet wird die unverzügliche Durchführung der Such- und Dispositionsleistung, nicht deren Erfolg. Es kann vorkommen, dass für die angegebene Adresse kurzfristig kein Monteur verfügbar ist. Die Leistung ist vollständig erbracht, sobald ein geeigneter Monteur disponiert und beauftragt wurde oder die Suche mangels Verfügbarkeit beendet wurde.
(3) Für die Türöffnung gelten die Grundpreise und Notdienstzuschläge nach § 3 Absatz 3 und 4. Für eine zugezogene Tür gilt 49,00 € – 120,00 € (Mo–Fr 08:00–20:00 Uhr) zuzüglich eines Zuschlags von 100 % auf den Grundpreis werktags 20:00–08:00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztags. Für eine abgeschlossene Tür gilt ein zeitabhängiger Festpreis von 119,00 € (Ankunft 08:00–20:00 Uhr) bzw. 159,00 € (Ankunft 20:00–08:00 Uhr); weitere Zuschläge werden auf diese Festpreise nicht erhoben. Hinzu kommen die An- und Abfahrtskosten (25,00 € innerhalb Münchens) sowie ggf. Zusatzleistungen und Material nach § 3. Maßgeblich für die Preiszuordnung ist die tatsächliche Ankunftszeit des Monteurs (§ 3 Absatz 2).
(4) Der Kunde kann den Auftrag innerhalb von 5 Minuten nach Beauftragung kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung nach Ablauf dieser 5 Minuten fällt eine Stornierungsgebühr von 60,00 € (inkl. MwSt.) für den bereits entstandenen organisatorischen und logistischen Aufwand an. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(5) Vor Beginn der Arbeiten ist die Berechtigung zum Zutritt bzw. zur Öffnung gemäß § 8 nachzuweisen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern; Absatz 4 gilt entsprechend.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ist bei Neukunden unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung vor Ort fällig.
(2) Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert:
- Barzahlung
- EC-Karte
- Kreditkarte
- PayPal
- Echtzeit-Überweisung
(3) Bestandskunden können auf Rechnung zahlen. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug per Banküberweisung an die auf der Rechnung angegebene Kontoverbindung zu leisten.
(4) Als Bestandskunde gilt, wer innerhalb der letzten 24 Monate mindestens eine Dienstleistung von Jan Gebauer in Anspruch genommen und vollständig bezahlt hat.
§ 7 Haftung
(1) Jan Gebauer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Jan Gebauer bei eigenen Leistungen beruhen. Eigene Leistungen sind insbesondere die Vermittlung, Koordination und Beratung sowie Leistungen, die durch eigene Mitarbeiter von Jan Gebauer ausgeführt werden.
(2) Jan Gebauer haftet nicht für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Da der Vertrag über die vor Ort erbrachten Leistungen bei Einsatz eines Erfüllungsgehilfen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Erfüllungsgehilfen zustande kommt (§ 1 Absatz 2), sind Ansprüche wegen der Ausführung der Leistung gegen den jeweiligen Erfüllungsgehilfen als Vertragspartner geltend zu machen.
(3) Für sonstige Schäden haftet Jan Gebauer unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Jan Gebauer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(6) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 8 Nachweis zur Berechtigung
(1) Der Monteur ist berechtigt, einen Nachweis über die Berechtigung zur Öffnung der Tür, des Fahrzeugs, des Tresors oder eines anderen Objekts zu verlangen.
(2) Der Nachweis kann erfolgen durch:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Mietvertrag in Verbindung mit einem Ausweisdokument
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung (bei Fahrzeugen)
- Andere geeignete Nachweise (z.B. Stromrechnung, Kontoauszug mit Adresse, Kaufvertrag)
(3) Ist keine eindeutige Legitimation möglich, kann die Öffnung verweigert oder die Polizei zur Klärung hinzugezogen werden.
(4) Die Verweigerung der Öffnung aus den in Absatz 3 genannten Gründen begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 9 Gewährleistung und Mängelansprüche
(1) Mängelanzeige
Der Kunde hat offensichtliche Mängel der erbrachten Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(2) Nacherfüllung
Bei Vorliegen eines Mangels ist Jan Gebauer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Jan Gebauer durch Beseitigung des Mangels oder durch erneute Erbringung der Leistung.
(3) Frist zur Nacherfüllung
Dem Kunden steht das Recht auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz erst zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, es sei denn, aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen ergibt sich etwas anderes.
(4) Verjährung
a) Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren ab Abnahme der Leistung.
b) Bei Arbeiten an Bauwerken (z.B. fest eingebaute Sicherheitstechnik, Schließanlagen) beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre.
c) Dies gilt nicht für Mängelansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Keine Gewährleistung bei Beschädigung
Wurde der Kunde vor der Ausführung darauf hingewiesen, dass eine beschädigungsfreie Durchführung nicht möglich ist, und hat er der Ausführung mit Beschädigung ausdrücklich zugestimmt, besteht kein Gewährleistungsanspruch hinsichtlich der durch die Ausführung verursachten Beschädigungen.
(6) Eingebautes Material
a) Für eingebautes Material (z.B. Schließzylinder, Schlösser, Sicherheitstechnik) gelten die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers.
b) Jan Gebauer tritt etwaige Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller auf Verlangen an den Kunden ab.
c) Unabhängig davon haftet Jan Gebauer für die fachgerechte Montage des Materials.
(7) Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:
- a) Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Bedienung durch den Kunden
- b) Schäden durch Eingriffe Dritter oder nicht autorisierte Reparaturversuche
- c) Normalem Verschleiß
- d) Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Einbruch, Vandalismus)
§ 10 Beschwerden und Reklamationen
Bei Beschwerden, Reklamationen oder sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Jan Gebauer – Schlüsseldienst Arnold (Markenlizenzpartner)
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47809 Krefeld
Deutschland
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Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten.
§ 11 Außergerichtliche Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Jan Gebauer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Empfehlungsprogramm
(1) Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen natürlichen Personen. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Jan Gebauer sowie deren Familienangehörige. Die Teilnahme ist kostenlos.
(2) Ablauf
Der Empfehlende gibt über das Empfehlungsformular auf der Website die Kontaktdaten einer Person an, die möglicherweise Interesse an den Dienstleistungen hat. Der Empfehlende versichert, dass er die Einwilligung der empfohlenen Person zur Weitergabe der Kontaktdaten eingeholt hat.
(3) Prämie
Die Prämie in Höhe von 20,00 € wird gewährt, wenn:
- die empfohlene Person eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch nimmt und vollständig bezahlt
- die empfohlene Person nicht bereits Kunde war oder in den letzten 12 Monaten einen Service gebucht hat
- die Empfehlung ordnungsgemäß eingereicht wurde
(4) Auszahlung
Die Prämie wird als Gutscheincode per E-Mail versendet. Der Gutschein kann bei der nächsten Beauftragung eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Gutschein ist nicht übertragbar und 12 Monate gültig.
(5) Missbrauch
Bei Verdacht auf Missbrauch (z.B. falsche Angaben, fehlende Einwilligung, Eigenempfehlungen) kann der Teilnehmer ausgeschlossen und bereits gutgeschriebene Prämien können widerrufen werden.
(6) Änderungen
Jan Gebauer behält sich vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern oder zu beenden. Bereits eingereichte Empfehlungen werden nach den zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen Bedingungen bearbeitet.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Krefeld.
Stand: September 2026
Jan Gebauer – Schlüsseldienst Arnold (Markenlizenzpartner)
